Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland sowie dem Straßenbaulastträger der Gemeinde Nohfelden aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Die „Bosbachstraße“ wird von Hausnummer 4 bis zur Kreuzung Flurstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 2. | Die „Flurstraße“ wird am Montag 17.08.2026, ab Kreuzung Brühlstraße bis zur Kreuzung Bosbachstraße, wegen des Marktes, für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 3. | Die Umleitung erfolgt über die Bostalstraße. |
| 4. | Die Sperrstellen sind ordnungsgemäß über die gesamte Fahrbahnbreite zu sichern. Die Warnleuchten sind während der Dauer der Sperrungen, insbesondere bei Dunkelheit und schlechter Sicht, in Betrieb zu halten. |
| 5. | Werden weitergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich, dürfen diese nur nach vorheriger Abstimmung mit der anordnenden Straßenverkehrsbehörde oder der Polizeiinspektion Nordsaarland durchgeführt werden. |
| 6. | Nach Beendigung der Veranstaltung sind die vorgenannten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen unverzüglich zu entfernen und die ursprüngliche Verkehrsführung wiederherzustellen. |
| 7. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 8. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 StVG geahndet. |