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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 34/2023
Mitteilungen der Ortsvorsteher
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Neue Nutzungsgebühren für Dorfgemeinschaftshaus

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde eine neue Gebührenordnung für alle Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde Nohfelden beschlossen.

Die neuen Tarife für das Dorfgemeinschaftshaus in Eiweiler:

Für Benutzer die innerhalb der Gemeinde Nohfelden wohnen

Ganzer Saal

80,00 €

2/3 Saal

53,00 €

1/3 Saal

27,00 €

Für Benutzer die außerhalb der Gemeinde Nohfelden wohnen

Ganzer Saal

130,00 €

2/3 Saal

87,00 €

1/3 Saal

43,00 €

Reinigungskosten 50,00 €

Küchenbenutzung pro Tag 15,00 €

Kostenpauschale für Strom- und Wasserverbrauch 30,00 €

Heizkostenzuschlag pro Tag 50,00 € von Oktober bis einschließlich April

Nutzungsentgelt für private Gruppen und Gliederungen

Für Probe- und Trainingsstunden von privaten Gruppen und Gliederungen wird ein halbjährlich zu zahlendes Entgelt erhoben:

im Sommerhalbjahr 220 €

im Winterhalbjahr 260 €

Entgelt pro Stunde im Sommerhalbjahr 12,50 €

Entgelt pro Stunde im Winterhalbjahr 15,00 €

Nutzungsentgelt für Vereine

Es erfolgt keine Abrechnung nach Nutzungsstunden mehr, diese werden nun nach Pauschalen (Jahrespauschale oder Winterpauschale) berechnet.

Diese Nutzungsentgelte werden den Vereinen jedoch nicht in Rechnung gestellt, da die Kosten von der Stiftung „Sonne für Nohfelden“ übernommen werden. Insofern werden die Vereine zukünftig finanziell merklich entlastet. Der Nutzungsnachweis muss daher ab sofort nicht mehr erfolgen!

Sandra Jung, Ortsvorsteherin