In den letzten Tagen wurde ich mehrfach mit dem Vorwurf konfrontiert, das Rauchverbot im Kirmeszelt sei vom Ortsrat und/oder Gemeinderat beschlossen worden.
Das stimmt nicht.
Das Verbot ist eine gesetzliche Vorgabe des Saarlandes.
Das Saarländische Nichtraucherschutzgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass auch Bier- und Festzelte rauchfrei bleiben müssen.
Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen – bei wiederholter Missachtung sogar bis zu 2.000 Euro.
Aus diesem Grund wird das Rauchverbot im Kirmeszelt mit Nachdruck durchgesetzt.