Titel Logo
Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 34/2025
Mitteilungen der Ortsvorsteher
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rauchverbot Festzelt

In den letzten Tagen wurde ich mehrfach mit dem Vorwurf konfrontiert, das Rauchverbot im Kirmeszelt sei vom Ortsrat und/oder Gemeinderat beschlossen worden.

Das stimmt nicht.

Das Verbot ist eine gesetzliche Vorgabe des Saarlandes.

Das Saarländische Nichtraucherschutzgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass auch Bier- und Festzelte rauchfrei bleiben müssen.

Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen – bei wiederholter Missachtung sogar bis zu 2.000 Euro.

Aus diesem Grund wird das Rauchverbot im Kirmeszelt mit Nachdruck durchgesetzt.