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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablauf der Ruhefristen

Einebnungen von Grabstellen durch den Bauhof auf den gemeindlichen Friedhöfen

Auf den gemeindlichen Friedhöfen liegen Gräber, deren Ruhefrist abgelaufen ist.

Hiervon betroffen sind die folgenden Grabstellen:

Alle Reihengräber, die die Ruhefrist von 25 Jahren und

alle Urnengräber, die die Ruhefrist von 20 Jahren vollendet haben.

Die Nutzungsberechtigten v. g. Grabstellen werden hiermit nach den Bestimmungen der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Gemeinde Nohfelden nochmals aufgefordert, die Grabstätten bis spätestens 30.09.2022 einzuebnen.

Hierzu ist beim Friedhofsamt dann der Vordruck „Vollzugsmeldung“ einzureichen, den Sie auf der Homepage der Gemeinde finden.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Grabstein und Einfassung einschließlich der Fundamente grundsätzlich von den Nutzungsberechtigten zu beseitigen sind. Es besteht auch die Möglichkeit, die Gräber kostenpflichtig durch den Gemeindebauhof einebnen zu lassen. Die hierfür anfallende Gebühr beträgt derzeit 150,00 €/Grabstelle und wird nach erfolgter Einebnung in Rechnung gestellt.

Grabstellen, die nach Ablauf o. g. Frist nicht eingeebnet wurden, gehen gemäß § 28 v. g. Satzung in die Verfügungsgewalt der Gemeinde über und werden auf Kosten der früheren Nutzungsberechtigten beseitigt. In diesem Falle gehen die Grabmale, die Anlagen u. Anpflanzungen in das Eigentum der Gemeinde über. Entschädigungsansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden.

Der nächste Stichtag, Einebnungen durch den Bauhof, ist Allerheiligen 2022. Anträge, die bis zum 10.10.2022. bei der Gemeinde eingehen, werden zu diesem Termin berücksichtigt. Der Bauhof wird dann anschließend mit den Abräumarbeiten beginnen. Ich bitte zu beachten, dass Anpflanzungen, Vasen, Lichter etc., die behalten werden möchten, bis zu diesem Termin entfernt sein müssen.

Der nächste Einebnungstermin durch den Bauhof ist Ostern 2023.

Einwände, die sich auf die Nutzung oder die Ruhezeit beziehen, sind bei der Abteilung Bauen und Umwelt, Friedhofsamt, An der Burg, 66625 Nohfelden, schriftlich einzureichen.

Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und Verständnis.

Nohfelden, den 18.08.2022
gez. Andreas Veit
-Bürgermeister-