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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 36/2022
Mitteilungen der Ortsvorsteher
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Mitteilungen der Ortsvorsteher

Baugrundstücke in Sötern

Ortsmitte, Bebauungsplan "In der Hohl"

Der Bebauungsplan "In der Hohl" in der Ortsmitte von Sötern ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden, d. h. in der Ortsmitte von Sötern wurde Bauchrecht für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen.

Die Baugrundstücke befinden sich im Eigentum von Privatinvestoren.

Im Zuge der vertraglichen Regelungen zu v. g. Bebauungsplanverfahren wurde vereinbart, dass die Gemeindeverwaltung/der Ortsrat von Sötern bei dem Verkauf der Grundstücke mitwirkt. In diesem Zusammenhang wurden seitens des Ortsrates auch Vergabekriterien beschlossen.

Bei Kaufinteresse/Rückfragen wollen Sie sich bitte an die Bauverwaltung der Gemeinde Nohfelden wenden (E-Mail: info@nohfelden.de, Tel. 06852/885-213).

Der Kontakt zu den Grundstückseigentümern/Investoren wird sodann hergestellt.

2 Baugrundstücke in der Feckersbach

Der Abbruchauftrag für das gemeindeeigene Gebäude "Feckersbach 7" wurde erteilt; die Arbeiten werden in Kürze durchgeführt. Hierdurch werden 2 Baugrundstücke in einer Größe von ~875 m² u. 750 m² geschaffen.

Bei Kaufinteresse/Rückfragen wollen Sie sich bitte an die Bauverwaltung der Gemeinde Nohfelden wenden (E-Mail: info@nohfelden.de, Tel. 06852/885-213).

Weitere Infos: siehe auch https://www.nohfelden.de/?s=baugrundst%C3%BCcke

Christian Barth, Ortsvorsteher