Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für den Gemeindebezirk Wolfersweiler folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:
| 1. | Die Parallelweg der B 41 von der Westfalen AG bis zum Wertstoffhof wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 30.09.2022 für den Durchgangsverkehr und den Radverkehr gesperrt. Die Kennzeichnung erfolgt mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Die Straße ist in voller Breite durch Absperrgitter zu sichern. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgittern ausreichend Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen. |
| 2. | Die Zu- und Abfahrt zum Wertstoffhof erfolgt über die L 315 und ist entsprechend ausgeschildert. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24StVG geahndet. |