Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau NORMA-Markt“ aufzustellen. In seiner Sitzung am 04.09.2025 hat der Gemeinderat die Anpassung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.
Die Gemeinde Nohfelden ist angesichts der fehlenden Nahversorgung des westlichen Gemeindegebietes bestrebt, geeignete Flächen für einen weiteren Nahversorgungsbereich zu entwickeln. Ein Erreichbarkeitsvergleich der fünf westlichen Ortsteile der Gemeinde Nohfelden (Eckelhausen, Bosen, Eiweiler, Selbach und Neunkirchen/Nahe) hebt hervor, dass sich der Ortsteil Neunkirchen/Nahe hinsichtlich der Kriterien der Erreichbarkeit und der Lage im Verkehrsnetz am besten für einen neuen Standort eignet. Vor diesem Hintergrund soll am Ortsausgang von Neunkirchen/Nahe in Richtung Bosen ein neuer NORMA-Markt mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m2 und einer Bäckerei / einem Café mit einer Verkaufsfläche von 20 m2 errichtet werden.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Bosen, ist aber räumlich dem Ortsteil Neunkirchen/Nahe zuzuordnen.
Die Ein- und Ausfahrt soll an der topografisch günstigsten Stelle über eine neue Erschließungsstraße nördlich des geplanten Lebensmittelmarktes zur L 325 erfolgen.
Die neu zu errichtende Zufahrt wird den bestehenden Radweg kreuzen. Über den Radweg ist auch die fußläufige Erreichbarkeit des Marktes gegeben.
Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden innerhalb des Geltungsbereiches ausreichend PKW-Stellplätze errichtet. Über die Stellplatzfläche soll auch die Anlieferung abgewickelt werden. Die Stellplätze sind nördlich des Gebäudes vorgesehen, demnach nicht zur angrenzenden Bebauung orientiert.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 7.870 m2.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus dem Planteil mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.nohfelden.de) unter folgendem Pfad: RATHAUS & SERVICE, Öffentliche Auslegungen von Bebauungsplänen/ Flächennutzungsplanänderungen/Sonstiges, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 0.3, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB erstellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: kerstin.lauerburg@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.