Gemäß § 115 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz hat die Gemeinde einen Bericht über unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Hierbei sind insbesondere der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe, die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darzustellen.
Der Bericht für das Jahr 2020 wurde am 29. September 2022 dem Gemeinderat vorgelegt und liegt jetzt zur Einsichtnahme aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Rathaus, Zimmer 1.08, während den allgemeinen Öffnungszeiten vom 04.10. bis 11.10.2022 öffentlich aus.