Bekanntmachung gemäß § 101 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der zurzeit gültigen Fassung.
1. über den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Nohfelden
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Nohfelden wie folgt festgestellt:
| Bilanzsumme zum 31.12.20 | 18 89.558.338,99 € |
| Allgemeine Rücklage | 41.527.530,45 € |
| Ausgleichsrücklage | 0,00 € |
| Jahresverlust | 1.131.364,32 € |
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATAX Treuhand GmbH hat dem Jahresabschluss der Gemeinde Nohfelden den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit folgender Bemerkung erteilt:
Wir haben den Jahresabschluss der Gemeinde Nohfelden - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen und den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) sowie des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG).
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB und nach § 101 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gemeinde unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung verantwortliche Gemeinderat für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gemeinde zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der Aufgaben zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und nach § 101 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Vermerk über die Prüfung des Rechenschaftsberichts
Prüfungsurteil
Wir haben den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Nohfelden für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Rechenschaftsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung des Saarland und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung verantwortliche Gemeinderat für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts, der in allen Belangen den Vorschriften der KommHVO des Saarlandes entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit der Vorschriften der KommHVO des Saarlandes zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Rechenschaftsbericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der KommHVO des Saarlandes entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.
Die Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses gelten gleichermaßen für die Prüfung des Rechenschaftsberichts.
Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme von Montag, 10. bis einschließlich Dienstag, 18. Oktober 2022 im Rathaus, An der Burg, Zimmer 1.09 während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 dem Bürgermeister für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.