Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Zur Langedellwiese (Projekt ProWAL)“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts im Bereich „Langedellwiese“ im Umfeld der Waldorfschule zu schaffen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für den überwiegenden Teil des Bereichs „Langedellwiese“ (inkl. Änderung im Bereich „Langedellwiese“ 2015) bislang eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gemischten und einer Wohn-Baufläche, um die Realisierung der geplanten Nutzungen planerisch vorzubereiten.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfassen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zur Langedellwiese (Projekt ProWAL)“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Sie umfassen eine Fläche von ca. 1,0 ha.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen, in der Zeit vom 17.10.2022 bis einschließlich 18.11.2022 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 27.10.2022 u. 10.11.2022, bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 für jedermann einsehbar ist.
Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:
• 1 Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; FFH-Lebensraum; artenschutzrechtliche Relevanzprüfung; Ausgleich gem. Eingriffsregelung und Funktionalausgleich; Pflanzmaßnahmen; Landschaftsplan; Gewässerschutz; Bodenschutz; Altlasten; Ausführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend machen werden können.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Lageplan, ohne Maßstab
Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Zur Langedellwiese (Projekt ProWAL)“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Walhausen
Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 07.09.2018; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 16.08.2022