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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen„ in Flur 5 der Gemarkung Bosen

Veröffentlichung im Internet u. öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ in Flur 5 der Gemarkung Bosen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) nebst der Begründung mit Umweltbericht und den relevanten Gutachten gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Gemeinde beabsichtigt mit der vorliegenden Planungsmaßnahme die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Wohngebäudes.

Im Ortsteil Bosen in der Gemeinde Nohfelden soll am Ende des Birkenwegs neuer Wohnraum geschaffen werden. Konkret handelt es sich hierbei um einen Neubau eines Einzelhauses, der auf einer bislang unbebauten Freifläche mit Gehölzstrukturen am nördlichen Siedlungsrand errichtet werden soll. Die Erschließung soll ausschließlich über den Birkenweg erfolgen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) sowie nach der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am untersten Flur“ (1975). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Plangebiet am nördlichen Rand des Siedlungskörpers von Bosen aufgestellt. Konkret befindet sich das Plangebiet am nordwestlichen Ende des Birkenwegs. Nach Westen und Norden hin, wird das Plangebiet von der freien Landschaft begrenzt. Im Osten grenzt das Plangebiet an die Straßenverkehrsfläche des Birkenwegs und an die dazugehörige Bebauung. Im Süden grenzt das Plangebiet an einen schmalen Streifen Freifläche und darüber hinaus an die Bebauung des Kastanienwegs.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“, erstreckt sich über nachfolgende Grundstücke:

Gemarkung Bosen,

Flur 5,

Parz.-Nr. 34/2 TF, 48 TF u. 49 TF

(TF = Teilflächen)

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.225 m2.

Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am untersten Flur“ aus dem Jahr 1975.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als Wohnbaufläche sowie als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • Fertigstellung des Umweltberichtes
  • Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes
  • Aufnahme eines Hinweises zum geplanten Wasserschutzgebiet „Bosen“

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 10.10.2024 u. 24.10.2024, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 01.10.2024
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-