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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen„ in Flur 5 der Gemarkung Bosen

Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan

Veröffentlichung im Internet u. öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ in Flur 5 der Gemarkung Bosen, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Flächennutzungsplanänderung wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Wohnbaufläche, um die Errichtung eines Wohngebäudes planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden den Geltungsbereich als Wohnbaufläche und Fläche für Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.225 m2.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • Fertigstellung des Umweltberichtes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 10.10.2024 u. 24.10.2024, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 01.10.2024
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-

Lagepläne, ohne Maßstab

Geltungsbereich des Bebauungsplanes/der Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Bosen