Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch Stückländereien) in 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Eine Ausfüllanleitungen für ELSTER finden Sie auf der Seite des Ministerium für Finanzen und Wissenschaft des Saarlandes unter folgendem Link:
Auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter www.nohfelden.de ist der Link ebenfalls unter dem Button „Informationen zur Grundsteuerreform“ hinterlegt.