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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Überprüfung der Grabmäler auf den gemeindeeigenen Friedhöfen

Im Zuge routinemäßiger Überprüfung der Grabmäler auf den Gemeindefriedhöfen wurden in der Vergangenheit wiederholt erhebliche Mängel in der Standfestigkeit festgestellt.

Gemäß § 24 der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Gemeinde Nohfelden ist die/der Nutzungsberechtigte für alle Schäden haftbar, die anderen Besuchern durch Umfallen des Grabmales oder durch Abstürzen von Teilstücken entstehen. Werden Grabmäler, die umzustürzen drohen oder Zerstörungen aufweisen, trotz Aufforderung nicht ordnungsgemäß wieder befestigt, so ist die Gemeinde berechtigt, die Wiederherstellung oder Beseitigung des Grabmales auf Kosten der/des Nutzungsberechtigten vorzunehmen. Auf Grund der bestehenden Friedhofssatzung haftet bei Schadensfällen alleine die/der Nutzungsberechtigte. Diese/Dieser setzt sich bei Nichtbeachtung der ihr/ihm obliegenden Kontrollpflicht im Schadensfall neben der zivilrechtlichen Haftung auch der Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung aus. Durch umstürzende Grabsteine kann es zu schwerwiegenden Unfallfolgen, wie z. B. Bein- und Armamputationen und auch Todesfällen kommen.

Ich darf darauf hinweisen, dass seitens der Gemeindeverwaltung im Laufe der Monate Oktober/November Kontrollmaßnahmen auf den gemeindeeigenen Friedhöfen durchgeführt werden. (Standfestigkeit, Pflege, Einebnung).

Sollten Mängel in der Standfestigkeit und Beschaffenheit der Grabmäler festgestellt werden, erfolgt zunächst eine Benachrichtigung der Angehörigen mit einem entsprechenden Aufkleber am Grabmal. Mit diesem Hinweis soll den betroffenen Angehörigen die Möglichkeit gegeben werden, die festgestellten Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. (Stichtag: 15.12.2022).

Sofern die festgestellten Mängel innerhalb der vorgenannten Frist nicht beseitigt werden, erfolgt die Reparatur bzw. Beseitigung des Grabmales durch die Gemeinde. Die entstehenden Kosten werden danach der/dem jeweiligen Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Nohfelden, den 14.10.2022
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-