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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Landesamt für Vermessung.

Geoinformation und Landentwicklung

Abteilung 5 -Landentwicklung-

66538 Neunkirchen, Lindenallee 6

Tel. 0681/9712-900

Az.: Bra- 1472/2024

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Braunshausen

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Braunshausen

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Braunshausen findet der Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gemäß §§ 21 ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) am

Mittwoch den 23.10.2024 um 18:00 Uhr

Im Bürgerhaus Braunshausen Peterbergstraße 2A

66620 Nonnweiler

statt.

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst die komplette Gemarkung Braunshausen nördlich der Autobahn, sowie Teile der Gemarkung Schwarzenbach. Die Teilnehmer, d.h. alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Flurbereinigungsgebiet, oder deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte, werden hiermit herzlich zur Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Aufgaben des Vorstandes und Grundsätze des Wahlverfahrens

2.

Wahlvorstand

3.

Beschlüsse der Teilnehmerversammlung zum Wahlverfahren (Wahlsatzung)

4.

Wahlvorschläge und Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

5.

Verschiedenes

Gemäß § 21 Abs. 3 FlurbG werden die Mitglieder des Vorstandes von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat ein Stimmrecht; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als Teilnehmer. Bevollmächtigte haben der Flurbereinigungsbehörde spätestens im Wahltermin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Vordrucke können bis zum 22.10.2024 beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung Abteilung 5 angefordert werden.

Es liegt im Interesse der Teilnehmer, den Vorstand mit Personen ihres Vertrauens zu besetzen. Zum Vorstandsmitglied wählbar ist jede natürliche Person, unabhängig davon, ob sie Teilnehmer (d.h. Eigentümer oder Erbbauberechtigter im Verfahrensgebiet), Nebenbeteiligter (z.B. Bewirtschafter, Gemeindevertreter) oder Nichtbeteiligter ist. Ebenso müssen die Kandidaten für den Vorstand nicht örtlich ansässig sein. Die Kandidaten für den Vorstand sollten interessiert sein, aktiv an der Durchführung des Verfahrens und an der Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken. Vorschläge können am Wahltag direkt oder bis spätestens 20.10.2024 schriftlich beim LVGL oder per E-Mail an m.urhahn@lvgl.saarland.de eingebracht werden.

Neunkirchen, den 07.10.2024
Lermen
(Vermessungsoberrat)