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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Gemeindebezirk Neunkirchen/Nahe aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Für die Gemeindestraße „Am Freizeitpark“ im Gemeindebezirk Neunkirchen/Nahe wird eine Zonengeschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet.

2.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen 274.1-40 (Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone) in Kraft.

3.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende verkehrsrechtliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Nohfelden, den 17. Oktober 2022
Der Bürgermeister
- als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit