Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Gemeindebezirk Neunkirchen/Nahe aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Für die Gemeindestraße „Am Freizeitpark“ im Gemeindebezirk Neunkirchen/Nahe wird eine Zonengeschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen 274.1-40 (Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone) in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende verkehrsrechtliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. |