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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 42/2023
Die Gemeindeverwaltung informiert
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Umschreibung alter Führerscheine

Seit 19.01.2013 gelten deutsche Kartenführerscheine nur noch fünfzehn Jahre. Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11.03.2019 müssen in den kommenden Jahren bis spätestens 19.01.2033 alle alten Führerscheine ohne Ablaufdatum umgeschrieben werden.

Zunächst sind die alten grauen und rosa Führerscheine betroffen. Führerscheininhaber und -inhaberinnen, die von 1965 bis 1970 geboren sind, müssen den Umtausch spätestens bis zum 19.01.2024 erledigen, Jahrgänge 1971 oder später bis zum 19.01.2025. Die Jahrgänge vor 1953 haben Zeit bis zum 19.01.2033. Wer zwischen 1953 und 1964 geboren und der Umtauschpflicht bisher noch nicht nachgekommen ist, muss bei einer Verkehrskontrolle wegen Fahren ohne gültigen Führerschein mit einem Verwarngeld von 10,00 € rechnen.

Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der ab 1999 ausgestellt wurde, muss ihn erst nach dem 19.01.2025 umtauschen.

Um einen neuen Kartenführerschein zu erhalten, muss der/die Antragsteller/in seinen/ihren Personalausweis und seinen/ihren alten grauen oder rosa Führerschein bei unserer Führerscheinstelle vorlegen. Zusätzlich benötigt er/sie ein neues biometrisches Passbild und, falls der alte Führerschein nicht in Nohfelden ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift, die er/sie bei der ausstellenden Behörde besorgen muss. Die Gebühr für den neuen Kartenführerschein beträgt zurzeit 25,30 €.

Nohfelden, 18.10.2023
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Andreas Veit