Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Eiweiler
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Neunkirchen
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Wolfersweiler
Für die oben genannten Schiedsbezirke wird je eine Schiedsperson gesucht.
Interessierte Personen für dieses Amt, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und in dem entsprechenden Schiedsbezirk wohnen, können sich bis zum
10. November 2023
beim jeweiligen Ortsvorsteher oder bei der Gemeinde Nohfelden, Zimmer 0.9, bewerben.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Ortsrat, soweit der Schiedsbezirk oder die Schiedsbezirke die Grenzen des Gemeindebezirks (§ 70 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes) nicht überschreiten, ansonsten durch den Gemeinderat.
Nähere Auskünfte über das Amt selbst erteilt die Gemeindeverwaltung Nohfelden unter der Telefonnummer 06852/885-109.