Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch Stückländereien) eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung wurde verlängert und endet nun am 31. Januar 2023.
Hinweise, Formulare für Härtefälle und Ausfüllanleitungen für ELSTER finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Finanzen und Wissenschaft des Saarlandes unter folgenden Links:
https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/_documents/anleitungen.html
https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/_documents/grundsteuer-antraege.html.
Auf unserer Homepage der Gemeindeverwaltung unter www.nohfelden.de sind die Links ebenfalls unter dem Button „Informationen zur Grundsteuerreform“ hinterlegt.