Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Oberste Naturschutzbehörde – beabsichtigt auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetztes eine Fläche von ca. 13.000 m² aus dem durch die Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl., S. 905) geschützten Landschaftsschutzgebiet auszugliedern.
Es handelt sich um die Flächen in der Gemeinde Nohfelden,
Gemarkung Sötern, Flur 31, Flurstücke 7 und 8 (teilweise).
Der Verordnungsentwurf und die Übersichtskarte liegen vom 11.11.2024 bis einschl. 13.12.2024 im Rathaus Nohfelden, Zimmer 1.13, im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 14.11.2024, 28.11.2024 u. 12.12.2024 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Des Weiteren werden die Entwurfsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/, veröffentlicht und zum Herunterladen bereitgehalten. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Nohfelden Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Nach Ablauf des o. g. Auslegungszeitraumes werden die bei der Gemeindeverwaltung eingegangenen Stellungnahmen an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar u. Verbraucherschutz – Oberste Naturschutzbehörde – weitergeleitet.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.
Auszug aus ZORA, Überlagerung Landschaftsschutzgebiete, 29.10.2024 – ohne Maßstab