Aus Anlass des Martinsumzuges in Mosberg-Richweiler, wird am Samstag den 08.11.2025 von 18:00Uhr bis 18:30Uhr, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
Umzugsstrecke:
Am Rothenhübel - Kaiserstraße - Friedenbergstraße - Bornwiesstraße - Am Rothenhübel
| 1. | Für die Dauer des Umzuges werden die oben genannten Gemeindestraßen für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) an allen in die Umzugstrecke einmündenden Straßen zu zeigen. |
| 2. | Die Verkehrszeichen dürfen erst unmittelbar vor der Veranstaltung aufgestellt werden und sind nach Beendigung unverzüglich zu entfernen. |
| 3. | Alle Sperrungen sind mit jeweils einem Ordner zu besetzen. Die Ordner sind als solche kenntlich zu machen, mindestens durch das Tragen einer Warnweste. |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet. |
| 5. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |