Die Nationalparkgemeinde Nohfelden, rund um den Bostalsee, ist eine der bevorzugten touristischen Ziele im Saarland.
Die Gemeinde sucht zum 01.01.2024 einen Mitarbeiter m/w/d für den kommunalen Ordnungsdienst mit Schwerpunkt im Bereich Verkehrsüberwachung.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Sie ist nach den dienstlichen Erfordernissen zu leisten.
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst auf ein Jahr befristet. Eine unbefristete Übernahme ist nach Bewährung geplant.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Wir erwarten von Ihnen:
Bei Vorliegen aller persönlicher Voraussetzungen (Erfolgreicher Abschluss der drei Fachlehrgänge sowie erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs mit abschließender Erster Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst oder abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Landesverwaltung und Kommunalverwaltung) sowie Übertragung des gesamten Aufgabengebietes erfolgt die Eingruppierung in EG 6 TVöD.
Ansonsten erfolgt die Eingruppierung zunächst in EG 5 TVöD. Nach erfolgreichem Abschluss der drei Fachlehrgänge sowie Übertragung des gesamten Aufgabengebietes erfolgt die Zahlung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen EG 5 TVöD und EG 6 TVöD. Nach zusätzlich erfolgreichem Abschluss des Angestelltenlehrgangs mit Abschließen der Ersten Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst oder abgeschlossener Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Landesverwaltung und Kommunalverwaltung erfolgt die Eingruppierung in EG 6 TVöD.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sollten Sie fachspezifische oder personalrechtliche Fragen zur ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich an Herrn Peter Rosenau Tel. 06852-885206.
Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.11.2023 an die Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, oder gerne per E-mail an:
Wir bitten um Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Bewerbungskosten werden von der Gemeinde Nohfelden nicht erstattet.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Gemeinde Nohfelden wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.