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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark Sötern an der A62“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Sötern

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 09.11.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Sötern an der A62“ im Ortsteil Sötern Flur 31 und 32 beschlossen hat.

Weiterhin wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) – unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen –hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Sötern an der A62“ in der Zeit vom 22.11.2023 bis einschließlich dem 20.12.2023 durchgeführt wird.

Im Ortsteil Sötern der Gemeinde Nohfelden ist die Erweiterung des bestehenden Solarparks an der A62 geplant. Der Solarpark dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.

Die Erweiterungsfläche ist ca. 4,5 ha groß. Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Bundesautobahn A62 und westlich des bestehenden Solarparks an der A62, auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Erschließung des Solarparks ist über den östlich angrenzenden, bereits bestehenden Solarpark gesichert.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Nachrichtlich ist eine Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Der westliche Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG-L 02.02.03) „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis St. Wendel - in der Gemeinde Nohfelden“. Eine Ausgliederung des Geltungsbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes und Teiländerung des Flächennutzungsplanes beantragt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll sich über folgende Grundstücke erstrecken: Gemarkung Sötern, Flur 31, Parzelle 7 und 8 sowie Flur 32 Parzelle 24/1 TF, Parzelle 25/1 TF und Parzelle 26 TF. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. In seiner Sitzung am 09.11.2023 hat der Gemeinderat der Entwurfsplanung – bestehend aus Planzeichen (Teil A) dem Textteil (Teil B) und der Begründung – zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Sötern an der A62“ zugestimmt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Sötern an der A62“ bestehend aus (Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung ist während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13:30 – 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/bauleitplanung) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/ Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe einreichen, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, 14.11.2023
Gez Andreas Veit, Bürgermeister