Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 09.11.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wildgatter Sötern“ im Ortsteil Sötern Flur 24 und 27 beschlossen hat.
Weiterhin wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen -hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes „Solarpark Wildgatter Sötern“ in der Zeit vom 22.11.2023 bis einschließlich dem 20.12.2023 durchgeführt wird.
Im Ortsteil Sötern der Gemeinde Nohfelden ist die Errichtung eines Solarparks geplant. Der Solarpark dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.
Der geplante Solarpark ist ca. 8,0 ha groß. Das Plangebiet befindet sich südöstlich des Tannen- und Weiherhofes sowie nordwestlich des Bosenberges, auf einer zur Damwildzucht landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das Plangebiet soll auch nach Realisierung des Solarparks weiterhin zur Damwildzucht genutzt werden. Die Erschließung des Solarparks ist über einen Feldwirtschaftsweg gesichert, der von Westen her an die Fläche heranführt.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt den Großteil des Geltungsbereiches als Fläche für die Landwirtschaft sowie einen kleinen Teilbereich als Fläche für Wald dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll sich über folgende Grundstücke erstrecken: Gemarkung Sötern, Flur 27, Parzelle 1, 5 und 63 sowie Flur 24, Parzelle 74 TF. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
In seiner Sitzung am 09.11.2023 hat der Gemeinderat der Entwurfsplanung - bestehend aus Planzeichen (Teil A) dem Textteil (Teil B) und der Begründung - zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wildgatter Sötern“ zugestimmt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Wildgatter Sötern“ bestehend aus (Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung ist während der Dienststunden (Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13:30 - 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/bauleitplanung) elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/ Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe einreichen, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt