hier: Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 – öffentlicher Sitzungsteil - gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler beschlossen.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 09.11.2023 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Im Ortsteil Eiweiler der Gemeinde Nohfelden soll nördlich der Straße „Kapellenflur“ neuer Wohnraum auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche geschaffen werden. Die Fläche resultiert aus dem Wohnbau- und Gewerbeflächenkonzept der Gemeinde und kann bedarfsorientiert auch abschnittsweise entwickelt werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt aus östlicher Richtung in Verlängerung der Straße „Zur Eifelbach“ und wird innerhalb des Gebietes durch die Errichtung einer Stichstraße mit Wendehammer gesichert. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig innerhalb des Geltungsbereiches organisiert werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden sieht für das Plangebiet eine Fläche für Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ erstreckt sich über nachfolgende Grundstücke:
Gemarkung Eiweiler, Flur 1,
Parz.-Nr. 161/2 TF,174/1, 174/2, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181 sowie 182/1 TF
(TF = Teilfläche)
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,8 ha.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Die Bürger*innen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.