„Nördlich der Kapellenflur“
in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler
hier: Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 – öffentlicher Sitzungsteil - die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – für den Bereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler beschlossen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ teilgeändert werden.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 09.11.2023 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Wohnbaufläche, um die Errichtung von Wohngebäuden planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan überwiegend eine Fläche für Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Die Bürger*innen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Lageplan, ohne Maßstab
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Eiweiler, und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Nohfelden
Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan, Stand: 13.10.2023
Quelle: ZORA, Z – 026/05, LVGL; Bearbeitung: Kernplan