Titel Logo
Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan

„2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ im Ortsteil Eisen

hier: Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens und

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 – öffentlicher Sitzungsteil - gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ im Ortsteil Eisen beschlossen.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 09.11.2023 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der seit dem Jahr 1999 bestehende Golfpark Bostalsee wurde zwischenzeitlich um 9 Spielbahnen auf eine insgesamt 18-Loch-Golfpark-Anlage erweitert. Bei einer 18-Loch-Golfpark-Anlage sind gem. den Vorgaben des Deutschen Golf Verbandes (DGV) 72 Schläge je Runde bei den Profis Standard. Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit konnte bislang nur eine Anlage mit 71 Schlägen je Runde realisiert werden. Damit künftig auch nationale und internationale Turniere auf der Anlage stattfinden können, muss eine der neu angelegten Spielbahn um einen Schlag erweitert werden. Diese Erweiterung ist nicht innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Erweiterung Golfpark Bostalsee“ möglich. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Verlängerung der Spielbahn zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die Erweiterungsfläche liegt innerhalb des rechtsverbindlich ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes L 02.02.01 des Landkreises St. Wendel (Gemeinde Nohfelden) (Saarländisches Amtsblatt 1976, Nr. 41, Seite 905ff; Verordnung vom 12.08.1976 über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel). Das vorgesehene Planvorhaben innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist nur möglich, wenn die zuständige Oberste Naturschutzbehörde ein formelles Ausgliederungsverfahren des Geltungsbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet durchführt und die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet entsprechend geändert wird. Eine Ausgliederung des Geltungsbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes und Teiländerung des Flächennutzungsplanes beantragt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für das Plangebiet eine Waldfläche dar. Nachrichtlich ist die Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht somit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Der Geltungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes erstreckt sich über nachfolgende Grundstücke:

Gemarkung Eisen,

Flur 11,

Parz.-Nr. 18 TF, 41 TF und 43 TF

(TF = Teilflächen)

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,9 ha.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Ein Entwurf des Umweltberichts liegt bereits vor und wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

In seiner Sitzung am 09.11.2023 hat der Gemeinderat – in öffentlichem Sitzungsteil - die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sowie dem Umweltbericht zum Bebauungsplan“ gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß 3 Abs. 1 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ in der Zeit vom 22.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023 durchgeführt wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, ist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) elektronisch abrufbar. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 22.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023 zur Verfügung.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 13.11.2023
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-