in Flur 7 und 8 der Gemarkung Bosen
hier: Änderung des Geltungsbereiches sowie
erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hatte in seiner Sitzung am 23.09.2021 die Einleitung des Verfahrens Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 der Gemarkung Bosen mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden gemäß § 1 Abs. 3 in Verb. m. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen -beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“, sollte sich über nachfolgende Grundstücke erstreckten:
Gemarkung Bosen, Flur 7, Parz.-Nr. 106/1, 164, 157/2 TF, 157/3 TF u. 166 TF. (TF = Teilflächen)
Er umfasste eine Fläche von ca. 2,7 ha.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 23.09.2021 zur Einleitung des Verfahrens wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 01.10.2021 im Nohfelder Nachrichtenblatt öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde folgende Ziele:
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Wohnmobilstellplatz und eine Glampinganlage mit Tiny Häusern sowie eines öffentlichen Parkplatzes mit Treppenanlage.
Seit der damaligen Beschlussfassung wurde das Projekt weiterentwickelt. Auf Grund der Konkretisierung der Planung hinsichtlich der späteren Erschließung des Plangebietes sowie der Ausweitung der geplanten Parkplatzfläche inkl. Treppenanlage zur fußläufigen Anbindung an den Bostalsee wurde der ursprüngliche Geltungsbereich vergrößert, wodurch eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.
Eine Anpassung des Bereiches der Flächennutzungsplanänderung ist nicht erforderlich.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Ein Entwurf des Umweltberichts liegt bereits vor und wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der aktualisierte Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Größe von rund 2,9 ha und umfasst nachfolgende Flurstücke der Gemarkung Bosen, Flur 7, Parz.-Nr. 106/1, 164, 157/2 TF, 157/3 TF, 163 TF und 166 TF sowie Flur 8, Parz.-Nr. 98 TF (TF= Teilfläche).
Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.
In seiner Sitzung am 15.12.2022 - öffentlicher Sitzungsteil - hat der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 der Gemarkung Bosen vom 21.09.2021 aufgehoben und gleichzeitig beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“, Gemarkung Bosen, Flur 7 und Flur 8 - mit geändertem Geltungsbereich-, gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, einzuleiten.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2022 zur Einleitung des Verfahrens/Änderung des Geltungsbereiches wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Gemeinderat - in öffentlichem Sitzungsteil - die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 und 8 der Gemarkung Bosen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sowie dem Umweltbericht zum Bebauungsplan gebilligt und die erneute frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß 3 Abs. 1 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und GlampingparkBostalsee“ in der Zeit vom 22.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023 durchgeführt wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, ist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) elektronisch abrufbar. Die Planunterlagen des Bebauungsplans können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden: https://www.uvp-verbund.de/portal/
Diese Dienste steht nur während der Beteiligungsfrist vom 22.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023 zur Verfügung.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. dem Saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab