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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„1. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplanes Erweiterung Auf dem Ebert“ in Flur 4 der Gemarkung Türkismühle sowie in Flur 9 der Gemarkung Gonnesweiler

hier: Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens und formelle Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 - öffentlicher Sitzungsteil - gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „1. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplanes Erweiterung Auf dem Ebert“ in Flur 4 der Gemarkung Türkismühle sowie in Flur 9 der Gemarkung Gonnesweiler im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 07.11.2024 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:

Der Geltungsbereich liegt größtenteils innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Erweiterung Auf dem Ebert“. Das Bauvorhaben, hier Errichtung eines Einfamilienhauses ist auf Grund der geplanten Abweichungen von den derzeit gültigen Festsetzungen nach § 63 Landesbauordnung (LBO) nicht genehmigungsfähig. In diesem Zusammenhang werden die Festsetzungen, hier das Maß der baulichen Nutzung, vorhabenbezogen angepasst und die Dimension der Baugrenze modifiziert. Dabei wird die die Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6 erhöht und die Höhenbeschränkung neu definiert. Die Erhöhung des Versiegelungsgrades wird erforderlich, da das Planvorhaben mit dem Wohngebäude eine L-förmige Raumkante auf dem „Eckgrundstück“ zu den beiden Straßenköpern bildet und dadurch eine verbesserte städtebauliche Lösung darstellt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst folgende Parzellen:

Gemarkung Türkismühle, Flur 4, Parz.-Nr. 1/16 u. 1/28 sowie Parz.-Nr. 25/21 TF

Gemarkung Gonnesweiler, Flur 9, Parz.-Nr. 36 TF

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.000 m2 und ersetzt in einem Teilbereich den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Auf dem Ebert“ aus dem Jahr 2021.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt die Fläche als Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gilt entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

In seiner Sitzung am 07.11.20214 hat der Gemeinderat - in öffentlichem Sitzungsteil - die Entwurfsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „1. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplanes Erweiterung Auf dem Ebert“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, gebilligt und die formelle öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage der Entwurfsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „1. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplanes Erweiterung Auf dem Ebert“ in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 durchgeführt wird. Die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) und der Begründung, ist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) elektronisch abrufbar. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 zur Verfügung. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 13.11.2024
gez. Andreas Veit, Bürgermeister