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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung

Die Gemeindekasse Nohfelden macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2024 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:

  • Grundsteuer 4. Quartal 2024
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung 4. Quartal 2024
  • Gebühr für Schmutzwasser Vorauszahlung 4. Quartal 2024
  • Niederschlagswassergebühr 4. Quartal 2024
  • Landwirtschaftskammerbeitrag 4. Quartal 2024

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 15.11.2024 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände

innerhalb einer Woche

– unter Angabe der Buchungsnummer – an die Gemeindekasse Nohfelden zu zahlen.

Ab dem 02.12.2024 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund

der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Gemeindekasse Nohfelden