Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Der Rat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Naherholungsgebiet Nahequelle“ -
3. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)) gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ziel der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Waldkindergartens im Bereich des Naherholungsgebietes „Nahequelle“ zu schaffen.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Nohfelden stellt den Geltungsbereich als Sonderbaufläche „Nahequelle“ dar. Die im Bebauungsplan vorgesehene Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche entspricht daher nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans und kann aus diesen nicht entwickelt werden. Aus diesem Grund ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erforderlich.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von etwa 0,22 Hektar. Das Plangebiet ist im unmittelbaren Umfeld von Feld- und Waldflächen eingebettet. In östlicher Richtung befindet sich in rund 200 Metern Entfernung die nächste Wohnbebauung des Ortsteils Selbach.
Obwohl die Fläche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Siedlungskörper steht, ist sie Teil eines überplanten Bereichs und liegt in funktionalem Zusammenhang mit bestehenden Erholungs- und Infrastrukturflächen. Die geplante Nutzung als Waldkindergarten stellt eine städtebaulich sinnvolle und sozial verträgliche Nachnutzung dar, die keine erhebliche Nutzungsintensivierung bewirkt und mit dem Charakter des Naherholungsgebiets vereinbar ist.
Da die weiteren Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ebenfalls zutreffen (zulässige Grundfläche kleiner als 20.000 m², keine erheblichen Umweltauswirkungen), wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
In seiner Sitzung am 30.10.2025 hat der Rat der Gemeinde Nohfelden den Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfinden, wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Naherholungsgebiet Nahequelle“ -
3. Änderung im Zeitraum vom 21.11.2025 – 06.01.2026
auf der Homepage der Gemeinde Nohfelden unter
https://www.nohfelden.de/rathaus-service/
eingesehen werden können.
Die Planunterlagen können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden:
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an info@nohfelden.de vorgebracht werden.
Zusätzlich können die Unterlagen/Pläne während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, öffentlich eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.