Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin Anträge auf Ausschankgenehmigungen (vorübergehender Gaststättenbetrieb) gem. § 3 des Saarländischen Gaststättengesetzes für diverse Veranstaltungen bereits vier Wochen vor Inbetriebnahme des Betriebes an buergerbuero@nohfelden.de zu stellen.
Wir benötigen ausreichend Zeit zur Prüfung der Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Veranstalters, die Einhaltung von Sicherheits-, Hygiene- und Jugendschutzbestimmungen sowie gegebenenfalls die Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt.
Die Frist stellt somit sicher, dass eine ordnungsgemäße Genehmigung erteilt und der reibungslose Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann.
Bei verspäteter oder fehlender Anzeige kann ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet werden!
Des Weiteren weisen wir auf die Beantragung von Ausnahmen unter anderem beim Betrieb von Tongeräten ab 22:00Uhr im Außenbereich/an geöffneten Türen und bei Sperrungen von Verkehrsflächen (Verkehrsrechtliche Anordnung) hin. Diese Sondergenehmigungen sind bei der hiesigen Ortspolizeibehörde (ordnungsamt@nohfelden.de) formlos zu beantragen.
Gebühren
Entgegennahme und Prüfung der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 3 Abs. 4 SGastG) - 35,00€ / Tag
Verlängerung der Sperrzeit nach § 11 SGastG - zusätzlich 40,00-400,00€ (ab 23:00Uhr)
Link zur Anzeige vorübergehender Gaststättenbetrieb:
https://www.buergerdienste-
saar.de/jfs/findform?shortname=Gwb_Gst_AusS_Anz3_K&formtecid=3&areashortname=10046114