Ladung zum Termin zur Entgegennahme der Wünsche für die Abfindung
Planwunsch gemäß §57 FlurbG
In dem Flurbereinigungsteilverfahren Kastel 2 wird der Termin zur Entgegennahme der Wünsche für die Abfindung gemäß §57 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), anberaumt auf:
Mittwoch, 08. Januar 2025 bis Mittwoch, 22. Januar 2024
jeweils in der Zeit von 08:00-12:00 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr
im Gebäude der „ehemaligen Kreissparkasse“, Im Brühl 2
in 66620 Nonnweiler-Kastel
Zu diesem Termin werden die Teilnehmer hiermit geladen.
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Terminablaufes werden die Teilnehmer gebeten, die in einem persönlichen Schreiben angegebenen Zeiten möglichst einzuhalten. Ein Austausch von Terminen ist grundsätzlich möglich.
Jeder Teilnehmer bzw. dessen Bevollmächtigter oder Vertreter erhält einen Auszug aus dem Besitzstands- und Wertermittlungsnachweis, der seine in das Verfahren eingebrachten Grundstücke nach Fläche und Wertverhältnis nachweist.
Die Auszüge werden in den nächsten Tagen zugestellt. Sollten offensichtlich Fehler bei der Zustellung oder fehlerhafte Unterlagen vorliegen, können Sie sich unter folgender Rufnummer: 0681-9712-900 oder per Emailadresse: poststelle.nk@lvgl.saarland.de melden.
Es ist notwendig, die Auszüge zu dem persönlichen Termin mitzubringen.