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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Teilnehmergemeinschaft

55767 Gimbweiler, 29.01.2024

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Gimbweiler

Az: 61033-HA7.2.

Hebung von Beiträgen zu den Kosten der Vereinfachten Flurbereinigung Gimbweiler und Abwicklung der Ausgleiche und Entschädigungen

Nach § 19 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind die Beiträge zu den Kosten der Vereinfachten Flurbereinigung nach einem von der Flurbereinigungsbehörde zu bestimmenden Beitragsmaßstab zu heben. Eine Vorschusshebung wurde nicht durchgeführt.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Gimbweiler hat gem. § 19 Abs. 1 FlurbG in einer Sitzung am 15.06.2023 beschlossen die Beitragshebung gemäß der Kostengrundregelung im Flurbereinigungsplan durchzuführen. Die Beiträge werden wie folgt gehoben:

Kostengebiet

Bezeichnung

Faktor €/WE

Faktor €/Ar

1

Feldlage

0,01710

2

Ortslage Faktor 1,8 GFW

9,23

3

Ortslage Festbetrag 5 €/Ar

5,00

4

Ortslage Faktor 0,2

1,02

5

Ortslage Faktor 1,0

5,13

6

Freifläche I 80 % frei

0,00342

7

Freifläche II 70 % frei

0,00513

8

Freifläche III + GFW 70 % frei

0,00513

9

Sondergebiet Energie 60 % frei

0,00684

10

Ökomp gering. Vorteil 50% u. 0,3 (FIII)

0,00513

11

Straßen außerhalb Ortslage

2,50

12

Sonderbeitrag Siedlung Fl. 21 Nr. 15

Festbetrag

Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beiträge sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilnehmer offen liegt. Beitragsbescheide, aus denen die zu leistenden Beiträge ersichtlich sind, werden durch den Verband der Teilnehmergemeinschaften in Kürze zugestellt. Zeitgleich erfolgt die Abwicklung der Ausgleiche- und Entschädigungen.

Bei Miteigentümern zur gesamten Hand - z.B. Erbengemeinschaft - wird i.d.R. nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert; es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentümern zu verlangen. Miteigentümer nach Bruchteilen dagegen erhalten i.d.R. jeder einen Beitragsbescheid nach Maßgabe seiner Bruchteile.

Zahlungen sind nach Eingang des Bescheides auf das Verbundkonto des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften IBAN DE16 5479 0000 0000 0007 79 BIC GENODE61SPE bei der Volksbank Kur- und Rheinpfalz unter Angabe der auf dem Beitragsbescheid angegebenen Legitimationsnummer (Leg.Nr.) zu leisten.

Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungspflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung abhängig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragspflicht als öffentliche Last auf den am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren teilnehmenden Grundstücken ruht (§ 20 FlurbG) und dass bei Leistungsverzug die Einziehung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen kann (§ 136 FlurbG).

Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
gez. Werner Bill