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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 5/2025
Mitteilungen der Ortsvorsteher
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Briefwahl zur Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wie bereits bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr als Karte, sondern in Briefform. Achten Sie deshalb auf den Umschlag mit dem Hinweis „Wichtige Wahlunterlagen“. Sollten Sie bis zum 2. Februar keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde unter 06852 885-230 oder wahlamt@nohfelden.de.

Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen können oder möchten, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ganz einfach:

  • Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und gelangen direkt zur Antragsmaske oder
  • Beantragen Sie Ihre Unterlagen online unter www.nohfelden.de oder
  • Nutzen Sie den Wahlschein auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden ihn ausgefüllt ans Wahlamt.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich erst ab dem 7. Februar, sobald die Stimmzettel vorliegen. Alternativ können Sie ab dem 10. Februar ohne Termin direkt im Wahlamt (Altes Amtshaus neben dem Rathaus, Am Burghof 6) vor Ort wählen.

Bei der Beantragung der Unterlagen bin ich gerne behilflich. Melden Sie sich dazu unter 06852/896732, 017624434063 oder michaeldietz@online.de.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht – Jede Stimme zählt!