Gemäß § 115 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz hat die Gemeinde einen Bericht über unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Hierbei sind insbesondere der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe, die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darzustellen.
Der Bericht für das Jahr 2021 wurde am 15. Dezember 2022 dem Gemeinderat vorgelegt und liegt jetzt zur Einsichtnahme aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Rathaus, Zimmer 1.08, während den allgemeinen Öffnungszeiten vom 19.12. bis 30.12.2022 öffentlich aus.