Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hatte in seiner Sitzung am 23.09.2021 die Einleitung des Verfahrens Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 der Gemarkung Bosen mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden gemäß § 1 Abs. 3 in Verb. m. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“, sollte sich über nachfolgende Grundstücke erstreckten:
Gemarkung Bosen, Flur 7, Parz.-Nr. 106/1, 164, 157/2 TF, 157/3 TF u. 166 TF. (TF = Teilflächen)
Er umfasste eine Fläche von ca. 2,7 ha.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 23.09.2021 zur Einleitung des Verfahrens wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 01.10.2021 im Nohfelder Nachrichtenblatt öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde folgende Ziele:
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Wohnmobilstellplatz und eine Glampinganlage mit Tiny Häusern sowie eines öffentlichen Parkplatzes mit Treppenanlage.
Seit der damaligen Beschlussfassung wurde das Projekt weiterentwickelt. Auf Grund der Konkretisierung der Planung hinsichtlich der späteren Erschließung des Plangebietes sowie der Ausweitung der geplanten Parkplatzfläche inkl. Treppenanlage zur fußläufigen Anbindung an den Bostalsee wurde der ursprüngliche Geltungsbereich vergrößert, wodurch eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wurde.
Eine Anpassung des Bereiches der Flächennutzungsplanänderung war nicht erforderlich.
Der aktualisierte Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Größe von rund 2,9 ha und umfasst nachfolgende Flurstücke der Gemarkung Bosen, Flur 7, Parz.-Nr. 106/1, 164, 157/2 TF, 157/3 TF, 163 TF und 166 TF sowie Flur 8, Parz.-Nr. 98 TF (TF= Teilfläche).
Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.
In seiner Sitzung am 15.12.2022 – öffentlicher Sitzungsteil – hat der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 der Gemarkung Bosen vom 21.09.2021 aufgehoben und gleichzeitig beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“, Gemarkung Bosen, Flur 7 und Flur 8 – mit geändertem Geltungsbereich-, gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, einzuleiten.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2022 zur Einleitung des Verfahrens/Änderung des Geltungsbereiches wurde am 17.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Nohfelder Nachrichtenblatt öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Gemeinderat desweiteren die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 und 8 der Gemarkung Bosen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sowie dem gemeinsamen Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanteiländerung gebilligt und die erneute frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
In Ausführung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.12.2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) in der Zeit vom 22.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023 durchgeführt.
Parallel hierzu erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) mit Schreiben vom 21.11.2023.
Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung miteingeflossen.
Gemäß 3 Abs. 2 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sowie dem gemeinsamen Umweltbericht für Bebauungsplan und Teiländerung des Flächennutzungsplanes, in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 19.01.2023 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 eingesehen werden kann.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) elektronisch abrufbar. Die Planunterlagen der FNP-Teiländerung können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden: https:// www.uvp-verbund.de/portal/ Diese Dienste steht nur während der Beteiligungsfrist vom 18.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 zur Verfügung.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Biotische Schutzgüter: Aussagen zu planungsrelevanten Arten, Biotoptypen, Schutzobjekten und -gebieten (z.B. Natura 2000 Gebiet, Landschaftsschutzgebiet)
Schutzgüter Boden / Wasser: Aussagen zu Versiegelung und Niederschlagswasser
Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu Frischluft-/ Kaltluftentstehung
Schutzgut Mensch: Aussagen zu Verkehr, Freizeit und Erholung
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Aussagen zu Orts- und Landschaftsbild
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation sowie Monitoring
| Stellungnahme Behörde /TÖB | Thematischer Bezug |
| Landwirtschaftskammer für das Saarland | Belange der Landwirtschaft bei den Kompensationsmaßnahmen |
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Belange der Landwirtschaft bei den Kompensationsmaßnahmen |
| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Anregungen zur Nutzung Erneuerbarer Energien |
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Abt. OBB1 landes- und Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Wohnungswesen | Waldfläche im nördlichen Teilbereich |
| NABU, Naturschutzbund Deutschland Landesverband Saarland e. V. | Beanspruchung FFH-Lebensraumtyp 6510 sowie davon ca. 1 ha gesetzlich geschütztes Biotop FFH Erhaltungszustand Bplus Anmerkungen zur Waldaufforstung Anmerkungen zur artenschutzrechtlichen Betrachtung |
| Bürger 01 | Beitrag zum Klimaschutz Risiko für angrenzende Gewässer Verkehrsbelastungen |
| Bürger 02 | Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderung des Landschaftsbildes erhöhtes Verkehrsaufkommen Hinweise zum Biotop- und Artenschutz Betroffene Waldfläche |
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.