Der Rat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark“ inkl. Umweltbericht und mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im regulären Verfahren beschlossen.
Der Bereich der Teiländerung umfasst die Flächen des künftigen Campingplatzes für Wohnmobile und Tiny Houses. Der Geltungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Bosen, in direkter Nähe zum Bostalsee.
Der derzeitige Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Nohfelden stellt den Geltungsbereich als Flächen für die Landwirtschaft dar. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da dies mit den geplanten Nutzungen des Bebauungsplanes kollidiert, ist der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Parallelverfahren zu ändern.
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden FNP-Auszug. Der Geltungsbereich umfasst rund 1,8 ha.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 23.09.2021 zur Einleitung des Verfahrens wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 01.10.2021 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nohfelden öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 23.09.2021 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
In Ausführung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.09.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschl. 05.11.2021 durchgeführt.
Parallel hierzu erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) mit Schreiben vom 28.09.2021.
Der Gemeinderat hat am 15.12.2022 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) beraten. Die im Zuge der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) beschlossenen Änderungen wurden in die Planunterlagen aufgenommen.
In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung – bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht – zur Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – durchzuführen.
Gemäß 3 Abs. 2 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie dem gemeinsamen Umweltbericht für Bebauungsplan und Teiländerung des Flächennutzungsplanes, in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 eingesehen werden kann.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) elektronisch abrufbar. Die Planunterlagen der FNP-Teiländerung können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden: https:// www.uvp-verbund.de/portal/ Diese Dienste stehen nur während der Beteiligungsfrist vom 18.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 zur Verfügung.
Neben dem Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Biotische Schutzgüter: Aussagen zu planungsrelevanten Arten, Biotoptypen, Schutzobjekten und -gebieten (z.B. Natura 2000 Gebiet, Landschaftsschutzgebiet)
Schutzgüter Boden / Wasser: Aussagen zu Versiegelung und Niederschlagswasser
Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu Frischluft-/ Kaltluftentstehung
Schutzgut Mensch: Aussagen zu Verkehr, Freizeit und Erholung
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Aussagen zu Orts- und Landschaftsbild
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation sowie Monitoring
| Stellungnahme Behörde /TÖB | Thematischer Bezug |
| Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlandes | Prüfung alternativer Standorte Berücksichtigung des Landschaftsprogramms Biotopschutz - südlich angrenzend liegt artenreiches Grünland mesophiler Standorte des FFH Lebensraumtyps 6510 Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz - vorsorgender Grundwasserschutz Gewässerschutz - Einleitung von Schmutzwasser in Kanal Bodenschutz – sparsamer und schonender Umgang mit dem Boden |
| Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Abt. D - Forstbehörde | angrenzender Wald östlich des Geltungsbereiches – Beachtung der Regelungen des LWaldG |
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Abt. OBB11 Landesplanung, Bauleitplanung | Prüfung alternativer Standorte |
| NABU, Naturschutzbund Deutschland Landesverband Saarland e. V. | zunehmender Flächenverbrauch geschütztes Biotop unmittelbar angrenzend (Magergrünland - FFH Lebensraumtyps 6510) |
| Bürger 01 | westlich angrenzend Pärwiesbach umliegende Waldflächen entstehende Lärmbelastungen |
| Bürger 02 | Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderung des Landschaftsbildes erhöhtes Verkehrsaufkommen |
| Bürger 03 | Beeinträchtigung umliegender Naturbereiche |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanteiländerung unberücksichtigt bleiben.
Parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.