hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Vorhabenträgerin, die HotelKultur GmbH & Co. KG, Kasteler Straße 24, 66620 Nonnweiler, hat mit Schreiben vom 17.11.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB beantragt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 – in öffentlichem Sitzungsteil - gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „2. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“ aufzustellen.
In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „2. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen.
2012 wurden durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotel am Bostalsee“ erstmals die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Hotels am Bostalsee geschaffen. Im Zuge der weiteren Entwicklungen des Hotelbetriebes wurden 2013 (Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“) und 2017 (Bebauungsplan „Erweiterung Hotel am Bostalsee“) Änderungen bzw. Erweiterungen vorgenommen. Nun plant die Vorhabenträgerin - aufgrund der aktuellen Energiekrise - den Neubau einer Hackschnitzelheizzentrale zur alternativen Versorgung des Hotels „Seezeitlodge“ mit nachwachsenden Rohstoffen sowie zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Zudem soll der hoteleigene Bauhof ins Umfeld der neuen Heizzentrale verlagert werden. Erschlossen werden sollen die Heizzentrale und der Bauhof über eine neu zu errichtende Anbindung zwischen der Staudammstraße und der Straße „Am Bostalsee“.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit überwiegend nach § 35 BauGB (Außenbereich). Der westliche Teilbereich ist Bestandteil des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „1. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens bedarf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“ von 2013.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „2. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“ erstreckt sich über die Parz.-Nr. 13/2 TF, 13/4 TF, 13/5 TF, 45 TF, 51/2 TF und 51/3 TF in Flur 19 der Gemarkung Gonnesweiler (TF = Teilflächen).
Die zu überplanende Fläche umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,8 ha. Der Änderungsbereich zum bestehenden Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“ beträgt lediglich ca. 0,1 ha. Die genauen Grenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Der Lageplan ist Teil des Aufstellungsbeschlusses.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für den Geltungsbereich ein Sondergebiet für Erholung und Tourismus dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit vom 27.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 durchgeführt wird. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, ist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 27.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: info@nohfelden.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Lageplan, ohne Maßstab
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „2. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Gonnesweiler