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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Sondergebiet Freizeit und Erholung Hunsrückstraße“

Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Eisen

hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 - in öffentlichem Sitzungsteil - gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Erholung Hunsrückstraße“, Gemarkung Eisen, im beschleunigten Verfahren einzuleiten.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2022 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Ortsteil Eisen in der Gemeinde Nohfelden soll am nördlichen Ende der Hunsrückstraße ein bestehendes Gebäude (ehem. Gaststätte mit Kegelbahn) revitalisiert werden. Ergänzend hierzu sollen auf der angrenzenden Freifläche max. 8 Ferienunterkünfte als Tiny-Häuser in Modulbauweise (jeweils max. 120 m2 Grundfläche) neu errichtet werden. Die Erschließung des Plangebietes ist, wie bisher, über die Hunsrückstraße gesichert. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig innerhalb des Geltungsbereiches organisiert werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebietes überwiegend nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Auf dieser Grundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Um für das Plangebiet eine Vorhabenzulässigkeit herzustellen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachfolgende Grundstücke:

Gemarkung Eisen, Flur 9, Parz.-Nr. 58 u. Parz.-Nr. 59.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,56 ha.

Der Lageplan ist Teil des Aufstellungsbeschlusses.

In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Gemeinderat - in öffentlichem Sitzungsteil - den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Erholung Hunsrückstraße“, Gemarkung Eisen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für das Plangebiet eine Fläche für Landwirtschaft dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Gemäß § 13a i. V. m. § 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 09.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 09.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Nohfelden, den 20.12.2022
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-

Lageplan, ohne Maßstab

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Erholung Hunsrückstraße“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Eisen