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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau REWE-Markt“ in Flur 15 der Gemarkung Bosen sowie in Flur 6 der Gemarkung Neunkirchen/Nahe

hier: Veröffentlichung im Internet und Auslegung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 - öffentlicher Sitzungsteil – die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Rewe-Markt“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Flur 15 der Gemarkung Bosen sowie in Flur 6 der Gemarkung Neunkirchen/Nahe beschlossen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden soll parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Rewe-Markt“ teilgeändert werden.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche inkl. Erschließung, um die Errichtung eines REWE-Marktes planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan den Geltungsbereich als Fläche für Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau REWE-Markt“ in Flur 15 der Gemarkung Bosen sowie in Flur 6 der Gemarkung Neunkirchen/Nahe. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,06 ha.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 06.07.2023 zur Einleitung des Verfahrens wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 14.07.2023 im Nohfelder Nachrichtenblatt öffentlich bekanntgemacht.

In seiner Sitzung am 14.12.2023 hat der Gemeinderat in öffentlichem Sitzungsteil die Entwurfsplanung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau REWE-Markt“– bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Entwurf des Umweltberichtes - gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau REWE-Markt“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Entwurf des Umweltberichtes, in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.nohfelden.de) unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, An der Burg, 66625 Nohfelden, in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Diese Dienste stehen nur während der Beteiligungsfrist vom 02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 zur Verfügung.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden den 18.12.2023
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-

Lagepläne ohne Maßstab

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau REWE-Markt“ in Flur 15 der Gemarkung Bosen sowie in Flur 6 der Gemarkung Neunkirchen/Nahe mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden

L325

Quelle Katastergrundlage: LVGL; Stand: 05.04.2023, Bearbeitung: Kernplan

Quelle: ZORA, Z – 026/05, LVGL; Bearbeitung: Kernplan

Auszug aus der Planzeichnung

zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau REWE-Markt“ in Flur 15 der Gemarkung Bosen sowie in Flur 6 der Gemarkung Neunkirchen/Nahe - ohne Maßstab