Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 u. 8 der Gemarkung Bosen
hier: Wirksamkeit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 – öffentlicher Teil - die für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 und 8 der Gemarkung Bosen vorgenommene Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Plan, Begründung u. Umweltbericht, unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse (§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch –BauGB-) aus den Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 1 u. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB angenommen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung ist auf dem anliegenden Lageplan entsprechend gekennzeichnet.
Das Ministerium für Inneres, Bauen u. Sport, Saarbrücken, hat mit Schreiben vom 13.12.2024, Aktenzeichen OBB 11-149-9/21 Be, der Gemeinde Nohfelden die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu dieser Flächennutzungsplanteiländerung ausgesprochen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 und 8 der Gemarkung Bosen wirksam.
Jedermann kann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil und Glampingpark Bostalsee“, bestehend aus Plan, Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung, im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Des Weiteren wird der geänderte Flächennutzungsplan „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee „ in Flur 7 und 8 der Gemarkung Bosen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB zusätzlich in das Internet (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) eingestellt und ist dort zugänglich.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG i. V. m. Abs. 7 KSVG
Außerdem wird auf § 12 Abs. 6 i. V. m. Abs. 7 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz) verwiesen. Beschlüsse über Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee „in Flur 7 und 8 der Gemarkung Bosen, -ohne Maßstab-