Bebauungsplan „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 u. 8 der Gemarkung Bosen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Der Gemeinderat hat am 27.06.2024 den Bebauungsplan „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 u. 8 der Gemarkung Bosen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf dem anliegenden Lageplan entsprechend gekennzeichnet.
Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „„Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 u. 8 der Gemarkung Bosen in Kraft.
Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am untersten Flur“ aus dem Jahr 1975.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee”, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung, im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee” gemäß § 10a Abs. 2 BauGB zusätzlich in das Internet (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) eingestellt und ist dort zugänglich.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweise gem. § 44 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee“ in Flur 7 und 8 der Gemarkung Bosen; genordet, ohne Maßstab-