Am 04.12.2023 stimmte der Ortsrat von Mosberg-Richweiler einstimmig gegen die Errichtung einer weiteren Photovoltaikfreiflächenanlage auf der Gemarkung von Mosberg-Richweiler.
Aufgrund eines Formulierungsfehlers in der Tagesordnung wurde der Beschluss durch die SPD-Vertreterin im Ortsrat angefochten / bemängelt.
Daher musste am 18.01.2024 erneut über das Projekt einer Photovoltaikfreiflächenanlage abgestimmt werden.
Auch hier fiel die Abstimmung einstimmig gegen dieses Projekt aus.
Der Ortsrat von Mosberg-Richweiler hat sich somit gegen ein solches Projekt und der damit einhergehenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes ausgesprochen.
Am 01.02.2024 fand nun die Gemeinderatssitzung statt, in welcher das Thema behandelt wurde
Der Gemeinderat sprach sich für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes aus.
Somit beschloss der Gemeinderat die Errrichtung einer weitere Photovoltaikfreiflächenanalage und setzte sich über den Beschluss des Ortsrates hinweg.
Der Ortsrat hat gem. § 73 Abs. 2 KSVG lediglich ein Anhörrecht und kein Mitbestimmungsrecht.
Die CDU Fraktion sowie die Freie Liste Mosberg-Richweiler zeigen sich über das Vorgehen des Gemeindesrates bestürzt.