Man bekommt einen Anruf bei dem der Stromanbieter „xy“ einen Anbieterwechsel vorschlägt, weil Ihr jetziger Lieferant „zu teuer“ sei. Es wird nach persönlichen Daten nachgefragt, wie den Personalien, der Kontonummer und auch der Zählernummer.
Einem der Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Nohfelden wurde der nachfolgende Sachverhalt mitgeteilt.
Bei dem Anruf wird dem Angerufenen mit rechtlich fragwürdigen Argumenten schmackhaft gemacht, den Vertrag zu wechseln. Wie hier geschehen, wurde ein recht niedriger monatlicher Abschlag als Lockmittel benutzt, wobei der tatsächlich zu zahlende kw/h-Preis, der sich gegenüber dem „alten“ Anbieter fast verdoppelt hatte, vorerst im Verborgenen blieb.
Was ist daran nicht sauber?
Diese Art der Überrumpelung ist genauso unlauter, wie auch überhaupt ein Werbeanruf, der erst nach ausdrücklicher Genehmigung des Telefoninhabers durchgeführt werden darf. Dass der „Vertrag“ dann durch die Bestätigung einer SMS über Handy abgeschlossen wurde, ist eine neuere Masche und ebenfalls sehr bedenklich. Durch diese frühe schriftliche „Einverständniserklärung“ muss der Kunde schnell reagieren, um einem fristgerechten Widerspruch nachzukommen, wenn er nach nochmaliger Überlegung den Vertrag doch nicht abschließen will.
Wie Sie sich schützen können?
Der Strom-Anbieter selbst ist oft nicht das Problem eines solchen Vertragsabschlusses, sondern die Kontaktleute, die die Verträge abschließen und Provisionen kassieren wollen. Deshalb wird der Anbieter hier auch nicht erwähnt.
Was vielfach unbekannt ist: Alleine mit der Zählernummer und den persönlichen Daten kann ein Stromanbieterwechsel vorgenommen werden, das heißt der vorherige Stromlieferant wird den Vertrag freigeben und der Wechsel wird vollzogen.
Deshalb:
| - | lassen Sie sich nicht bereits am Telefon drängen, einen Vertrag mündlich zu vereinbaren |
| - | Sie sollten der Kontaktperson auch nicht per SMS, Whats-App oder Email voreilig eine Vertragsbestätigung zukommen lassen |
| - | Lassen Sie sich vom Anbieter Unterlagen zuschicken, damit Sie alles in Ruhe durchlesen und gegebenenfalls mit Ihrem bisherigen Vertrag vergleichen können |
| - | geben Sie keinesfalls voreilig am Telefon Ihre Bankdaten preis, ebenso nicht die Nummer Ihres Stromzählers |
Wenn es doch passiert ist
Bei den sogenannten Fernabsatzverträgen, also wenn man telefonisch, über das Internet oder außerhalb von Geschäftsräumen etwas kauft, haben der Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Darüber muss der Verkäufer mit einer Widerrufsbelehrung informieren. Danach kann man innerhalb von 14 Tagen den Vertragsabschluss widerrufen, am besten schriftlich mittels Einschreiben.
Für weitere Informationen (auch für Vereine und Gruppen) stehen die Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Nohfelden, Dietmar Böhmer (Tel. 06852 1415) und Norbert Lesch (Tel. 06852 7578), zur Verfügung.