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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Gemeindebezirk Sötern folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

1.

Am Parkplatz der Grundschule Sötern, Peterweg 20, werden drei Parkflächen für Menschen mit Behinderung angeordnet.

Die Beschilderung erfolgt gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit folgenden Verkehrszeichen:

VZ 314 (Parkplatz)

Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Sehbehinderte)

2.

Im Bereich zwischen den Hausnummern Peterweg 20 und 18a wird ein zeitlich begrenztes absolutes Haltverbot angeordnet.

Dieses gilt auch auf dem Seitenstreifen.

Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO:

VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot - Anfang)

VZ 283-30 (Absolutes Haltverbot - Mitte)

VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot - Ende)

Zusatzzeichen 1060-31 (Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen) sowie

Zusatzzeichen 1042-33 (Zeitliche Beschränkung: Montag bis Freitag, 7:00-15.00 Uhr)

3.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

4.

Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Nohfelden, den 10. Februar 2026
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit