Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Gemeindebezirk Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | Auf dem Staudamm Parkplatz (Gonnesweiler) werden vier Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…). |
| 2. | Auf dem Parkplatz vor dem Freizeitzentrum Bostalsee (Bosen) werden acht Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…), sowie VZ 314-20 (Parken Anfang, Aufstellung links) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…). |
| 3. | Auf dem Parkplatz vor dem „BOSILAND“ (Bosen) werden drei Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…). |
| 4. | An der Behelfswiese (ADAC Zufahrt) werden vier Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…), sowie VZ 314-20 (Parken Ende, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…). |
| 5. | Auf dem Surferbasis Parkplatz (Gonnesweiler) werden zwei Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…). |
| 6. | Auf dem Parkplatz der Bosener Mühle (Eckelhausen) werden zwei Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: 2x VZ 314 (Parken) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…). |
| 7. | Auf dem Campingplatz Parkplatz (Bosen) werden zwei Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-20 (Parken Anfang, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…). |
| 8. | Auf der Fahrbahn Richtung Bauhof aus Richtung Freizeitzentrum Bostalsee kommend, wird ein Absolutes Halteverbot angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 283-10 (Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts), VZ 283-20 (Halteverbot Ende, Aufstellung rechts), VZ 283-10 (Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts), VZ 283-30 (Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts) und VZ 283-20 (Halteverbot Ende, Aufstellung rechts). |
| 9. | Auf der Fahrbahn Richtung Freizeitzentrum Bostalsee vom Bauhof kommend, wird ein Absolutes Halteverbot angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 283-10 (Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts), VZ 283-30 (Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts) und VZ 283-20 (Halteverbot Ende, Aufstellung rechts). |
| 10. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. |
| 11. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. |