Titel Logo
Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Freizeitzentrum Bostalsee

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Gemeindebezirk Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

1.

Auf dem Staudamm Parkplatz (Gonnesweiler) werden vier Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…).

2.

Auf dem Parkplatz vor dem Freizeitzentrum Bostalsee (Bosen) werden acht Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…), sowie VZ 314-20 (Parken Anfang, Aufstellung links) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…).

3.

Auf dem Parkplatz vor dem „BOSILAND“ (Bosen) werden drei Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…).

4.

An der Behelfswiese (ADAC Zufahrt) werden vier Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…), sowie VZ 314-20 (Parken Ende, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…).

5.

Auf dem Surferbasis Parkplatz (Gonnesweiler) werden zwei Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…).

6.

Auf dem Parkplatz der Bosener Mühle (Eckelhausen) werden zwei Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: 2x VZ 314 (Parken) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…).

7.

Auf dem Campingplatz Parkplatz (Bosen) werden zwei Parkflächen für Schwerbehinderte angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 314-20 (Parken Anfang, Aufstellung rechts) und Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte…).

8.

Auf der Fahrbahn Richtung Bauhof aus Richtung Freizeitzentrum Bostalsee kommend, wird ein Absolutes Halteverbot angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 283-10 (Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts), VZ 283-20 (Halteverbot Ende, Aufstellung rechts), VZ 283-10 (Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts), VZ 283-30 (Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts) und VZ 283-20 (Halteverbot Ende, Aufstellung rechts).

9.

Auf der Fahrbahn Richtung Freizeitzentrum Bostalsee vom Bauhof kommend, wird ein Absolutes Halteverbot angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit folgenden Verkehrszeichen der StVO: VZ 283-10 (Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts), VZ 283-30 (Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts) und VZ 283-20 (Halteverbot Ende, Aufstellung rechts).

10.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

11.

Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Nohfelden, den 03. Februar 2023
Der Bürgermeister
- als Straßenverkehrsbehörde -
Andreas Veit