Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Gemeindebezirk Wolfersweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (Anlieferung von Containern für die KiTa) folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:
- In der Parkstraße wird ab der Einmündung St. Wendeler Straße bis zur Kuseler Straße für die Zeit vom 26.02.2024 21:00 Uhr bis zum 29.02.2024 21:00 Uhr ein beidseitiges absolutes Halteverbot angeordnet.
- Die Kennzeichnung erfolgt mit den Verkehrszeichen 283-10, 283-20 und 283-30 StVO (Absolutes Haltverbot Anfang, Ende, Mitte).
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet.
Nohfelden, den 19. Februar 2024
Der Bürgermeister
- als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit