In den letzten Tagen und Wochen kam es vermehrt zu Drohnensichtungen im Bereich der Buchwaldstraße und Am Wallesborn. Ich möchte an der Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass Drohnenflüge über Privatgrundstücke nur mit Genehmigung der jeweiligen Besitzer erlaubt ist.
„Für Start und Landung benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Grundstückeigentümers oder Verfügungsberechtigten (Mieter). Beim Überflug über Wohngrundstücken ist die Zustimmung immer notwendig. Nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr und über 100 m Höhe ist der Betrieb erlaubt. Weiterhin sind die Betroffenen vorab zu informieren und es muss ein berechtigter Zweck vorhanden sein. Der Datenschutz und die Privatsphäre müssen gewahrt bleiben.“
Eine Übersicht, wo und ob in Nohfelden das Fliegen erlaubt ist, findet man auch hier: https://dronemaps24.org