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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes

im Bereich des Bebauungsplanes „Energiepark Falkenberg“ (Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windkraftanlage Falkenberg“) in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Wolfersweiler

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Energiepark Falkenberg“ (Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windkraftanlage Falkenberg)“ beschlossen.

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen „Photovoltaik“ und „Windenergie / Photovoltaik“, um die Weiterentwicklung des Bestandswindparks zu einem Energiepark planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden den Geltungsbereich als Sonderbauflächen „Windkraftanlagen“, Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Energiepark Falkenberg“ (Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windkraftanlage Falkenberg)“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • der Umweltbericht wurde fertiggestellt
  • Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes auf Bebauungsplanebene
  • Rücknahme des Sondergebietes im Bereich der südlichen WEA
  • Darstellung von Waldflächen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 04.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ unter folgendem Pfad: „Öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen / Flächennutzungsplänen / Sonstiges“, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13 während der folgenden allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr sowie Montag - Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr bzw. Donnerstag dem 13.03.2025 und Donnerstag dem 25.03.2025 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Dokument

Informationen und betroffene Themen

Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist)

  • Schutzgut Boden, geringe Beeinträchtigung: partielle Vorbelastung durch Aufdüngung; geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, geringe zulässige Flächenversiegelung durch Rammständer, +/- ausgeglichene Versieglungsbilanz durch Repowering (Rückbau der Altanlagen); Vermeidung von Bodenverdichtungen durch Bauzeiten-/Befahrungsregelung
  • Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer betroffen, bauzeitlicher Grundwasserschutz
  • Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, kein direkt zuordenbarer lufthygienischer Ausgleichsraum oder -bedarf; geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch aufgeständerte Modultische und WEA, keine relevante Änderung des Mesoklimas
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, bei Realisierung der externen Ausgleichsmaßnahme keine erhebliche Beeinträchtigung: überwiegend intensiv genutzte frühere Weidefläche mit aktuell sehr später Mahd betroffen, daher geringe Bedeutung als Nahrungsraum Rotmilan (Nachweis durch zusätzliche Beobachtungen zur Raumnutzung); n. § 30 geschützte Flachlandmähwiese und Felskuppenstandorte und nahezu alle Gehölzflächen aus Belegungsfläche ausgeschlossen; betroffen sind jedoch weitere FFH-LRT 6510 im Erhaltungszustand B, diese Bereiche sind mit höherem Reihenabstand der Modultische festgesetzt; aufgrund der zu erwartenden floristischen Verschlechterung ist jedoch ein funktionaler Ausgleich zum Lebensraumverlust erforderlich; dieser wird multifunktional mit dem Ausgleich i.S.d. Eingriffsregelung und dem Ausgleich wegfallender Nahrungsräume des Rotmilans auf einer Eigentumsfläche des Vorhabenträgers westlich Wolfersweiler (Flurstücke 311/2, 169/4 und 199/3, Flur 26) erbracht
  • Schutzgut Landschaftsbild: keine Sichtverbindung der PVA zu Siedlungen; Fernwirkung durch WEA (Repoweringmaßnahme); Erheblichkeit und Ausgleichsbedarf wird im Kontext der Vorbelastung im Zuge der BImSchG-Genehmigung ermittelt
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter, ohne Beeinträchtigung: keine Kultur- und Baudenkmäler betroffen; keine Bodendenkmäler im Umfeld bekannt; Waldabstände gem. § 14 Abs. 3 LWaldG werden eingehalten, bauplanungsrechtliche Sicherung als Wald
  • Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastung oder Emissionen, keine ausgewiesenen Wanderwege mit Sichtverbindungen zur PV-Anlage
  • Schutzgebiete: Schutzgebiet n. BNatSchG und WHG/LWG nicht betroffen; kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele der umliegenden ({{lt}} 3 km-Radius) FFH-Gebiete („östl. Nohfelden“ und „Flachshübel“), hier keine Meldung von agilen Tierarten, daher kein Lebensraumverlust

2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug

LUA: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; Auswirkungen auf Rotmilan, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

MUKMAV: Waldflächen innerhalb des Geltungsbereiches

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Nohfelden, 25.02.2025
gez. Andreas Veit, Bürgermeister